RHP GmbH

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Unsere AGB - Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RHP GmbH

1. Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Geschäftspartners gelten nicht, es sei denn, die RHP GmbH hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn die RHP GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bestimmungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden

vorbehaltlos erbringt.

2. Preise/Versandkosten/Zahlungsarten

a) Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.

b) Alle unsere Preise verstehen sich für Unternehmer zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. Versandkosten.

c) Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die RHP GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen für Unternehmer in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

3. Gewährleistung / Haftungsausschluss

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir berechtigt sind, im Falle eines Mangels der Ware nach Ihrer Wahl nachzuliefern oder nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so können Sie Rückgabe der Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten Kaufpreises oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

Informationen über eventuelle Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.

4. Zahlungsanrechnung/Aufrechnung

Hat der Käufer außer dem Kaufpreis Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf den Kaufpreis angerechnet. Ein Recht zur Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Käufer nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die RHP GmbH zu.

5. Eigentumsvorbehalt

a) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der der RHP GmbH aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum der RHP GmbH. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der

Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen von der RHP GmbH gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist die RHP GmbH zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende

Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

b) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

6. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

a) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Nienburg/Weser vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

b) Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

RHP GmbH – Nienburger Str. 51 - 31629 Estorf

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